Verhinderungspflege – Ersatzpflege nach § SGB XI
Was bedeutet das?
Verhinderungspflege bietet pflegenden Angehörigen eine Auszeit – z. B. bei Krankheit, Urlaub oder beruflichen Terminen. Dann springt eine Ersatzperson ein – privat oder durch unseren Pflegedienst. Die Kosten übernimmt die Pflegeversicherung (§ 39 SGB XI).
Ihr Anspruch – wer darf Verhinderungspflege nutzen?
Pflegegrad & häusliche Pflege
Anspruch haben Personen mit Pflegegrad 2 bis 5, die überwiegend zuhause gepflegt werden. Allein pflege durch einen Pflegedienst reicht nicht aus.
Pflegegrad 1 berechtigt nicht zur Verhinderungspflege – in diesem Fall eignet sich der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI).
Keine Vorpflege mehr nötig
Seit dem 1. Juli 2025 entfällt die bisher erforderliche sechsmonatige Vorpflegezeit. Verhinderungspflege kann ab sofort beantragt werden, solange Pflegegrad 2+ vorliegt.
Leistungen & Budget – wie viel und wie lange?
- Maximal 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr Ersatzpflege möglich – stundenweise oder am Stück.
- Jahresbudget bis zu 3.539 € (seit Juli 2025) für Verhinderungs‑ und Kurzzeitpflege zusammen – flexibel einsetzbar.
- Bei stundenweiser Ersatzeinsatz (< 8 Std tägliche Verhinderung) zählt dies nicht zum 56‑Tage‑Limit.
- Das bisherige Budget: 1.612 €, plus Umwidmung aus Kurzzeitpflege bis insgesamt 2.418 € möglich.
Wer übernimmt Pflege – privat oder Pflegedienst?
- Privatpersonen (Freunde, Angehörige, ehrenamtliche Kräfte): Zahlung bis max. 2‑faches Pflegegeld, z. B. Verdienstausfall oder Fahrtkosten.
- Ambulanter Pflegedienst übernimmt direkt professionelle Pflege – Pflegekasse zahlt Stunden/Tagessätze.
Warum Verhinderungspflege nutzen? Ihre Vorteile
- Entlastung für pflegende Angehörige, z. B. für eine dringend benötigte Auszeit.
- Sicherheit für die Pflegebedürftigen: professionelles Vertreten während der Urlaubs- oder Krankheitsvertretung.
- Finanzielle Unterstützung: weitgehend kostenfrei, keine Vorleistung erforderlich.
- Flexible Nutzung: stunden- oder tageweise problemlos möglich.
- Verfall vermeiden: Verbrauchen Sie die Leistung rechtzeitig – sie verfällt sonst am Jahresende.
So funktioniert’s bei Antonius GmbH
- Kostenlose Beratung: Wir prüfen mit Ihnen den Anspruch: Pflegegrad, private Pflegeperson, Zeitraum.
- Planung & Terminbuchung online oder telefonisch – individuell stunden- oder tageweise.
- Einsatz durch unser Team: Erfahrene Pflegefachkräfte übernehmen die Vertretung zuhause.
- Dokumentation & Abrechnung direkt mit der Pflegekasse – ohne Aufwand für Sie.
- Nachbetreuung: Gern passen wir Einsatzdauer oder Pflegeumfang flexibel an.
Ihre Vorteile bei Pflegedienst Antonius GmbH
- Transparente Abrechnung ohne versteckte Kosten
- Flexibel & zuverlässig: Personelle Vertretung zuhause – so oft wie nötig
- Kompetentes Fachpersonal, empathisch und versiert
- Einfach und digital: Beratung und Terminbuchung kostenfrei und unkompliziert online