Medizinische Behandlungspflege nach § SGB V
Was ist Behandlungspflege?
Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Maßnahmen, die auf ärztliche Verordnung im häuslichen Umfeld durchgeführt werden – zum Beispiel Wundversorgung, Medikamentengabe oder Blutzucker-Kontrollen. Sie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (§ SGB V) und wird über den Pflegedienst abgerechnet, wenn Sie oder Ihr Arzt sie für notwendig halten.
Wann braucht man Behandlungspflege?
Ärztlich verordnete Hilfe
Ein Arzt verordnet Behandlungspflege, wenn medizinische Maßnahmen zuhause notwendig sind – zum Beispiel nach einer OP, bei chronischer Erkrankung oder zur Vermeidung eines Krankenhausaufenthalts.
Kein Pflegegrad nötig
Im Unterschied zur Grundpflege benötigen Sie hierfür keinen Pflegegrad – nur die ärztliche Verordnung und fehlende Möglichkeit zur Selbstversorgung oder durch Angehörige reicht aus.
Typische Leistungen der Behandlungspflege
Unsere professionellen Pflegekräfte übernehmen solche Aufgaben:
- Medikamentengabe: Richten und Verabreichen nach ärztlicher Anordnung (z. B. in Tabletten- oder Spritzenform).
- Injektionen: z. B. Insulin, Thrombosespritzen – subkutan oder intramuskulär.
- Blutdruck‑, Blutzucker‑Kontrolle: Messung und Dokumentation zur Gesundheitsüberwachung.
- Wundversorgung & Verbandswechsel: Fachgerechte Pflege und Wechsel bei Operations‑ oder chronischen Wunden.
- Kompressionsverbände und Strümpfe: An‑/Ablegen zur Behandlung von Venenproblemen oder Ödemen.
- Katheter‑ und Stomaversorgung, Sondenpflege: Pflegemaßnahmen bei Harn- oder Ernährungssystemen.
- Weitere Leistungen: z. B. Inhalationen, Absaugen der Atemwege, Einläufe, Port‑/Drainage‑Versorgung, Beatmungsbetreuung bei Bedarf.
Kosten & gesetzliche Regelung
- Kostenübernahme: Die Krankenkasse übernimmt in der Regel alle Kosten, wenn die Behandlungspflege ärztlich verordnet wurde und von einem zugelassenen Pflegedienst durchgeführt wird.
- Zuzahlungen: Ab dem 18. Lebensjahr erfolgt eine Zuzahlung von 10 % der Kosten pro Tag, maximal 10 Euro täglich, und nur für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. Danach kann bei Erreichen der Belastungsgrenze (1 % des Bruttoeinkommens) eine Befreiung beantragt werden.
So läuft’s bei uns – einfach & verlässlich
- Arzt stellt Verordnung aus – Sie geben diese bei uns ab oder wir holen sie ab.
- Wir prüfen mit der Krankenkasse und starten nach Freigabe.
- Einsatz durch Fachkräfte – nur examinierte Pflegekräfte führen die medizinischen Maßnahmen durch.
- Dokumentation & Rücksprache mit Arzt – wir informieren regelmäßig über verlauf und Erfolg der Maßnahmen.
- Automatische Abrechnung mit der Krankenkasse, keine versteckten Kosten.
Ihre Vorteile bei Pflegedienst Antonius GmbH
- Kostenlose Beratung: Wir erklären Ihnen verständlich, was Behandlungspflege ist, was Sie rechtlich brauchen und wie Sie sie beantragen (§ SGB V).
- Online-Terminbuchung: Einfach Tag und Uhrzeit auswählen – ganz ohne Anruf.
- Kompetenz & Sicherheit: Unsere Fachkräfte sind qualifiziert, geschult und setzen alle Maßnahmen nach ärztlicher Vorgabe um.