Beutreuung

Betreuungsleistungen
nach
§ 45b SGB XI

Wir bieten stundenweise Betreuung zur Entlastung pflegender Angehöriger – zum Beispiel:

Gesellschaft leisten, Vorlesen, Gespräche führen
Begleitung bei Spaziergängen oder zu Terminen
Förderung von Alltagskompetenzen und
Gedächtnistraining

Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI

Was bedeutet das?
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad (1–5) erhalten monatlich bis zu 125 € (bzw. bei hohem Betreuungsaufwand bis 208 €) für Betreuungsleistungen – kein Bargeld, sondern zur Finanzierung bestimmter Angebote (§ 45b SGB XI).


Wer kann sie nutzen – und was kostet es?

Anspruchsvoraussetzungen

  • Pflegegrad 1–5 → Grundanspruch auf 125 €/Monat
  • Bei erheblichem Betreuungsbedarf (z. B. Demenz, psychische Erkrankung) bis zu 208 €/Monat möglich
  • Leistungen müssen von anerkannten Pflegediensten erbracht werden

Keine eigene Zuzahlung nötig

Rechnungen werden bei Ihrer Pflegekasse eingereicht – entweder durch Sie oder direkt durch eine Abtretungserklärung mit dem Pflegedienst. Nicht genutzte Beträge summieren sich bis zum 30. Juni des Folgejahres, dann verfallen sie.


Welche Leistungen sind erlaubt?

  • Beaufsichtigung zur Entlastung der Angehörigen (z. B. bei Demenz oder Orientierungslosigkeit)
  • Aktivierende Beschäftigung: Vorlesen, Gesellschaftsspiele, Fotoalben, Kochen oder Basteln
  • Mobilitätsbegleitung: Spaziergänge, Gehübungen mit Rollator oder Gehhilfe
  • Begleitung zu Arzt, Behörde, Einkäufen per Fußweg
  • Kontroll- oder Besuchsdienste zur Strukturierung des Tages und Sicherheit

Wichtig: keine Grundpflege (z. B. Duschen, Inkontinenzversorgung) – außer bei Pflegegrad 1 dürfen Ausnahmen möglich sein.


Warum das wichtig ist – Ihre Vorteile

  • Entlastung für Angehörige, z. B. durch Beaufsichtigung im Alltag
  • Förderung der Selbstständigkeit durch Aktivierungsangebote
  • Soziale Teilhabe & Tagesstruktur – Aktivitäten fördern Wohlbefinden
  • Monatliches Budget wird sinnvoll genutzt, statt ungenutzt zu verfallen

So läuft’s bei Antonius GmbH – einfach & klar

Schritt für Schritt

  1. Beratung & Bedarfsklärung – kostenlos und verständlich.
  2. Passende Betreuungsleistungen individuell abstimmen (z. B. Spaziergänge, Unterhaltung).
  3. Angebot und Rechnungsstellung – direkten Abrechnungsservice mit der Pflegekasse anbieten (mit Abtretungserklärung).
  4. Regelmäßige Betreuung – nach Ihrem Wunsch stundenweise flexibel planbar.
  5. Nutzung des Budgets – wir achten darauf, dass Sie den Betrag optimal ausschöpfen und nichts verfällt.

Ihre Vorteile bei uns

  • Kostenfreie Beratung & Online-Terminbuchung – unkompliziert planen.
  • Persönliche Betreuung in Essen & Umgebung – individuell zugeschnitten.
  • Transparente Abrechnung – keine Überraschungen.
  • Ein sicheres Gefühl für Angehörige durch verlässliche Vertrauensleistungen.