Grundpflege – Leistungen nach § SGB XI
Was ist Grundpflege?
Grundpflege umfasst alle wichtigen täglichen Hilfen für Menschen, die alleine nicht mehr alles schaffen – z. B. beim Waschen, Essen oder Aufstehen. Sie ist eine Leistung der Pflegeversicherung (§ SGB XI), wenn ein Pflegegrad vorliegt (Pflegegrad 1–5).
Wer kann sie bekommen?
Alle, die einen anerkannten Pflegegrad haben und nicht mehr alles selbst erledigen können. Die Pflegeversicherung zahlt dann – je nach Pflegegrad – einen Anteil dieser Leistungen.
Die drei Bereiche der Grundpflege
Körperpflege
Unser Team hilft beim Waschen, Duschen, Baden, Zähneputzen, Rasieren, Haare kämmen und Nagelpflege. Auch bei Toilettengängen oder Inkontinenzhilfen sind wir behilflich. All das erfolgt achtsam und mit viel Respekt für Ihre Intimsphäre.
Ernährung
Wir bereiten Ihre Mahlzeiten mundgerecht vor und helfen beim Essen und Trinken – auch bei Trink- oder Sondennahrung, wenn nötig. Wir achten darauf, dass Sie ausreichend versorgt werden.
Mobilität & Bewegung
Wir unterstützen beim Aufstehen, An- und Auskleiden, Lagerung im Bett sowie beim Gehen, Stehen oder Treppensteigen. Auch Transfers, z. B. vom Bett in den Rollstuhl, gehören dazu. Ziel ist, Ihre Beweglichkeit so lange wie möglich zu erhalten und Folgekrankheiten vorzubeugen.
Aktivierende Pflege – wir fördern Ihre Selbstständigkeit
Wir übernehmen nur das, was Sie nicht (vollständig) alleine schaffen. Gleichzeitig unterstützen wir Sie aktiv beim Selbermachen — z. B. beim Üben der Mundpflege oder beim Aufstehen. Ziel: Ihre Fähigkeiten zu erhalten oder zu stärken, nicht zu ersetzen.
Kleine vs. große Grundpflege – was bedeutet das?
- Kleine Grundpflege: Unterstützung bei Teilwaschungen (z. B. Gesicht, Hände, Intimbereich), kurze Hilfe beim Anziehen, Hilfe bei der Teilnahrungsaufnahme oder Toilettengängen – je nach individuellem Bedarf.
- Große Grundpflege: Umfasst Ganzkörperwäsche (z. B. im Bett, am Waschbecken, in der Dusche), vollständige Unterstützung bei An‑/Ausziehen und umfassender Hilfe bei Ernährung und Mobilität, wenn Sie kaum selbständig sind.
Die Pflegeleistung richtet sich nach Ihrem Pflegegrad und den individuellen Bedürfnissen.
Gesetzliche Grundlage & Finanzierung
- Pflegeversicherung: Übernimmt die Kosten der Grundpflege (§ SGB XI) bei Pflegegrad 1–5. Verrechnung erfolgt als Pflegesachleistung über einen ambulanten Pflegedienst wie unseren.
- Häusliche Krankenpflege: Wenn Sie keine Pflegegrad haben, aber nach einer Operation kurz zusätzlich Hilfe brauchen, können Sie über ärztliche Verordnung Grundpflege im Rahmen der häuslichen Krankenpflege erhalten (§ SGB V).
Beratung & Terminbuchung – kostenlos & unkompliziert
Bei Pflegedienst Antonius GmbH bekommen Sie:
- Kostenfreie Beratung – wir erklären Leistungen, Pflegegrade, Antragswege und Ihre Möglichkeiten (§ SGB XI) verständlich und ohne Kosten.
- Online-Terminbuchung für Beratung: Praktisch und direkt – ganz ohne Anruf. Sie wählen Tag und Uhrzeit und wir melden uns bei Ihnen.
Schnell & verständlich – so läuft die Grundpflege bei uns
- Erstgespräch / Beratung: Wir sprechen mit Ihnen oder den Angehörigen und klären, welche Hilfe Sie konkret brauchen. Falls nötig, helfen wir bei der Pflegegrad-Bewerung oder Antragstellung.
- Individueller Pflegeplan: Gemeinsam erstellen wir einen Plan, der genau zu Ihren Bedürfnissen passt (z. B. tägliche Zeiten, Häufigkeit, Teil‑ oder Ganzpflege).
- Leistungsausführung durch unser Pflegefachteam: Freundlich, zuverlässig und professionell – stets mit Blick auf Ihre Selbstständigkeit.
- Regelmäßige Kontrolltermine: Wir schauen, ob Anpassungen nötig sind, z. B. wenn sich Ihr Zustand verändert.