Pflegegrad 1: Welche Leistungen und wie viel Geld gibt es?

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5 bis 7 Minuten
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Viele Menschen erhalten erstmals einen Pflegegrad und stellen sich sofort die Frage:
„Wie viel Geld bekomme ich bei Pflegegrad 1?“
Die Antwort überrascht viele Betroffene und Angehörige: Bei Pflegegrad 1 gibt es kein klassisches Pflegegeld. Trotzdem stehen verschiedene Leistungen und Zuschüsse zur Verfügung, die den Alltag erleichtern und Angehörige entlasten können. Wer diese Leistungen kennt und nutzt, kann jedes Jahr mehrere Tausend Euro an Unterstützung erhalten.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Leistungen Pflegegrad 1 umfasst, wie viel Geld tatsächlich möglich ist und welche Hilfen die Pflegeversicherung 2026 bereitstellt.
Das Wichtigste in Kürze
🟣 Pflegegrad 1 ist die niedrigste Pflegegrad-Stufe.
Er wird bei einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vergeben.
🟣 Es gibt kein Pflegegeld bei Pflegegrad 1.
Pflegegeld wird erst ab Pflegegrad 2 gezahlt.
🟣 Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro monatlich.
Dieser Betrag kann für anerkannte Unterstützungsangebote genutzt werden.
🟣 Pflegehilfsmittel werden bezuschusst.
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel stehen bis zu 42 Euro monatlich zur Verfügung.
🟣 Wohnraumanpassungen können gefördert werden.
Die Pflegekasse kann bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme bezuschussen.
🟣 Pflegeberatung und Pflegekurse sind möglich.
Auch Angehörige können davon profitieren.
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Was bedeutet Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 wird vergeben, wenn eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt.
Betroffene können viele Dinge noch selbst erledigen, benötigen jedoch bereits Unterstützung oder mehr Sicherheit im Alltag.
Typische Situationen:
- Unsicherheit beim Gehen
- erhöhte Sturzgefahr
- erste Gedächtnisprobleme
- Hilfe bei organisatorischen Aufgaben
- Unterstützung durch Angehörige
Pflegegrad 1 soll frühzeitig helfen, bevor sich die Pflegesituation verschlechtert.

Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 1?
Sehr häufig wird nach dieser Frage online gesucht.
Die wichtigste Antwort lautet:
❗ Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld.
Viele Menschen verwechseln Pflegegrad 1 mit den höheren Pflegegraden. Das klassische Pflegegeld wird jedoch erst ab Pflegegrad 2 gezahlt.
Stattdessen stehen verschiedene Zuschüsse und Leistungen zur Verfügung.
Leistungen bei Pflegegrad 1 im Überblick
| Leistung | Höhe 2026 |
|---|---|
| Pflegegeld | 0 € |
| Pflegesachleistungen | 0 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € monatlich |
| Pflegehilfsmittel | bis zu 42 € monatlich |
| Wohnraumanpassung | bis zu 4.180 € je Maßnahme |
| Hausnotruf | Zuschuss möglich |
| Pflegeberatung | kostenfrei |
| Pflegekurse für Angehörige | kostenfrei |

Der Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich
Der Entlastungsbetrag ist die wichtigste Leistung bei Pflegegrad 1.
Seit der Erhöhung der Pflegeleistungen beträgt er 131 Euro pro Monat. Das entspricht bis zu 1.572 Euro pro Jahr.
Das Geld wird jedoch nicht frei ausgezahlt.
Es kann beispielsweise genutzt werden für:
- Alltagsbegleitung
- Betreuungsangebote
- Haushaltshilfen
- anerkannte Unterstützungsangebote
- Tagespflege
Die Leistungen müssen von anerkannten Anbietern erbracht werden.
Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 1
Viele Betroffene wissen nicht, dass bereits ab Pflegegrad 1 Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht.
Dazu gehören beispielsweise:
- Einmalhandschuhe
- Bettschutzeinlagen
- Flächendesinfektion
- Händedesinfektion
- Schutzschürzen
Hierfür stehen bis zu 42 Euro monatlich zur Verfügung.

Zuschuss für Wohnraumanpassungen
Nach der Begutachtung erstellt der Medizinische Dienst ein Gutachten und übermittelt dieses an die Pflegekasse.
Die Pflegekasse kann Maßnahmen fördern, die das Wohnen sicherer machen.
Beispiele:
- Haltegriffe im Badezimmer
- bodengleiche Dusche
- Türverbreiterungen
- Treppenhilfen
- Rampen
Der Zuschuss kann bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme betragen.
Gerade bei beginnenden Mobilitätseinschränkungen kann dies helfen, die Selbstständigkeit länger zu erhalten.
Hausnotruf und technische Hilfsmittel
Je nach Situation können Zuschüsse möglich sein für:
- Hausnotrufsysteme
- technische Pflegehilfsmittel
- digitale Pflegeanwendungen
Besonders alleinlebende Senioren profitieren häufig von einem Hausnotruf.

Pflegeberatung und Pflegekurse
Pflegegrad 1 bietet nicht nur finanzielle Leistungen.
Betroffene und Angehörige haben außerdem Anspruch auf:
- individuelle Pflegeberatung
- Unterstützung bei Anträgen
- Informationen zu Leistungen
- Pflegekurse für Angehörige
Viele Familien nutzen diese Angebote nicht, obwohl sie kostenlos zur Verfügung stehen.
Für wen lohnt sich Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 wird häufig unterschätzt.
Dabei kann er bereits in einer frühen Phase wichtige Unterstützung ermöglichen.
Besonders sinnvoll ist Pflegegrad 1 für Menschen:
- mit ersten Mobilitätseinschränkungen
- mit beginnender Vergesslichkeit
- mit erhöhtem Sturzrisiko
- die regelmäßig Hilfe im Alltag benötigen
- deren Angehörige bereits unterstützen
Frühzeitige Unterstützung kann helfen, eine Verschlechterung der Situation hinauszuzögern.
Häufige Fehler bei Pflegegrad 1
⚠️ Den Pflegegrad nicht beantragen, weil die Einschränkungen noch „nicht schlimm genug“ erscheinen.
⚠️ Den Entlastungsbetrag nicht nutzen.
⚠️ Pflegehilfsmittel nicht beantragen.
⚠️ Wohnraumanpassungen erst nach einem Sturz in Betracht ziehen.
⚠️ Keine Pflegeberatung in Anspruch nehmen.
Diese Leistungen können den Alltag deutlich erleichtern und sollten möglichst früh genutzt werden.
Fazit: Pflegegrad 1 bringt mehr als viele denken
Auch wenn es bei Pflegegrad 1 kein klassisches Pflegegeld gibt, stehen zahlreiche Leistungen zur Verfügung.
Besonders der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Zuschüsse zur Wohnraumanpassung sowie Pflegeberatung können dabei helfen, den Alltag sicherer und angenehmer zu gestalten.
Wer Pflegegrad 1 erhält, sollte die vorhandenen Leistungen aktiv nutzen. So lassen sich frühzeitig Hilfen organisieren und Angehörige entlasten.
Viele Familien unterschätzen die Möglichkeiten von Pflegegrad 1 – dabei kann genau diese frühe Unterstützung dazu beitragen, die Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten.
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